Leistungen

IGel-Leistungen

Diese sogenannten IGel-Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und müssen von Ihnen selbst getragen werden.

– Ausstellen von Sportauglichkeitsattesten
– Tauchtauglichkeitsbescheinigungen
– Fahrtauglichkeitsbescheinigungen
– Reiseimpfberatung, Durchführen von Reiseimpfungen
– „Check up“ vor dem 35. Lebensjahr
– Sonographie ohne Erkrankung
– Kinesiologisches Taping
– spezielle Laborleistungen bei Nahrungsunverträglichkeiten (Fruktose- und Sorbitintoleranztest)