Praxis

Hausbesuche

Falls aus medizinischen Gründen das Aufsuchen der Praxis nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit eines Hausbesuches. Diese werden immer in die sprechstundenfreien Zeiten gelegt. Bei deutlich altersgebrechlichen Patienten, die in Pflegeheimen wohnen oder im häuslichen Umfeld gepflegt werden, erfolgen sie in regelmäßigen Abständen.

Bitte beachten Sie: Ein Hausbesuch darf nicht auf Kassenkosten durchgeführt werden, wenn Sie eigentlich in die Praxis kommen könnten und lediglich die Anfahrt nicht organisieren können. Das Fehlen eines eigenen Fahrzeuges ist nach Sozialgesetzbuch V bei Möglichkeit zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxi, Bus) keine ausreichende Rechtfertigung für einen Hausbesuch und darf nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Überlegen Sie bitte immer, ob Sie nicht doch als Notfall in die Praxis kommen können.
Die Möglichkeiten der Untersuchung sind in der Praxis deutlich besser als bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, im Wartezimmer Platz zu nehmen, findet sich dafür immer eine Lösung.

Bitte melden Sie Hausbesuche telefonisch bis 11:00 Uhr an.