Die sogenannten IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und müssen von Ihnen selbst getragen werden
- Sportauglichkeitsattest
- Tauch- / Fahrtauglichkeits-bescheinigung
- Reiseimpfberatung / Reiseimpfungen
- Sonographie ohne Erkrankung
- Kinesiologisches Taping
- Laborleistungen bei Nahrungsunverträglichkeiten (Fructose- /
Sorbitintoleranztest)
Die sogenannten IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und müssen von Ihnen selbst getragen werden
Sorbitintoleranztest)